« Eintragung des Beginns der Vertretungsbefugnis des ersten Geschäftsführers einer GmbH in das Firmenbuch | Home | Privatstiftung: Gerichtliche Genehmigung von Geschäften mit Mitgliedern des Stiftungsvorstandes »
Verbot der Einlagenrückgewähr: OGH zu Fremdvergleich, Rechtsfolgen, Verjährung, Verhältnis zum Bereicherungsrecht
von Dr. Lukas Fantur | 22. Dezember 2012
Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist eine der wichtigsten Bestimmungen im GmbH-Gesetz. Wieder einmal war sie Gegenstand einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Aus den Entscheidungsgründen:
Fremdvergleich
Ob ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vorliegt, ist durch einen Fremdvergleich (Drittvergleich) zu ermitteln.
In den Fremdvergleich einzubeziehen sind nicht nur
- die konkreten Konditionen, sondern
- vor allem auch die Frage, ob mit einem gesellschaftsfremden Dritten überhaupt ein derartiges Geschäft geschlossen worden wäre.
Rechtsfolgen: Teil- oder Gesamtnichtigkeit
Ob ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu Teil- oder Gesamtnichtigkeit führt, ob also
- der Vertrag zur Gänze wegfällt oder
- der Vertrag selbst wirksam bleibt und lediglich das Entgelt entsprechend zu reduzieren ist,
richtet sich nach dem hypothetischen Parteiwillen.
Verhältnis zum Bereicherungsrecht
Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht.
Das gilt auch dann, wenn der Empfänger von der Verbotswidrigkeit des § 82 GmbHG keine Kenntnis hatte.
Verjährungsfrist
Demnach kommt neben der Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbH auch die allgemeine (lange) Verjährungsfrist zum Tragen. Ob diese 30 oder 40 Jahre beträgt, ließ der Oberste Gerichtshof in dieser Entscheidung offen.
Hemmung der Verjährung
Die Hemmung der Verjährung (§ 1494 ABGB) greift auch dann, wenn zwar eine ordnungsgemäße Vertretung (der GmbH) besteht, vom Vertreter (vom Geschäftsführer) aber eine gesetzmäßige Wahrung der Interessen des Vertretenen nicht zu erwarten ist.
Quelle: OGH 13.09.2012, 6 Ob 110/12p
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung im GmbH-Recht.
- Neues zur Verjährung bei Rückforderungsansprüchen wegen Einlagenrückgewähr
- Verjährung von Einlagenrückgewähr- und Bereicherungsansprüchen
- Verbot der Einlagenrückgewähr bei GmbH – Rechtsfolgen bei Verstößen
- Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern
- Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Nichtige Abtretung von GmbH-Anteil | Verbot der Einlagenrückgewähr
- Einlagenrückgewährverbot bei GmbH & Co KG: OGH bestätigt seine Rechtsprechung
- Verbotene Einlagenrückgewähr durch Darlehensgewährung an Gesellschafter
- Einlagenrückgewähr-Verbot: Gerichte müssen Verstöße von Amts wegen wahrnehmen
Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung | 0 Kommentare »