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GmbH: Formfreiheit für Vereinbarungen über Kapitalzuschüsse der Gesellschafter
von Dr. Lukas Fantur | 9. Januar 2015
Syndikatsvereinbarungen über Kapitalzuschüsse der Gesellschafter sind formfrei möglich und wirksam. Das hat der Oberste Geirchtshof entschieden.
In seiner Entscheidungsbegründung beruft sich das Höchstgericht unter anderem auch auf meinen Fachartikel Die GmbH – Gestaltungsfragen aus der anwaltlichen Praxis aus 2006, in dem ich bereits diese Auffassung vertreten habe.
Die wichtigsten Aussagen des OGH zusammengefasst
- Die schuldrechtliche Vereinbarung freiwilliger Zuzahlungen unter den Gesellschaftern ist außerhalb des Gesellschaftsvertrags zulässig und formfrei wirksam.
- Die Verpflichtung zur Zuschussleistung an die Gesellschaft beruht nicht auf der Mitgliedschaft; sie trifft den Gesellschafter als Einzelperson, nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter.
- Die Zuschusspflicht kann nur mit den Mitteln des allgemeinen Schuldrechts, nicht hingegen mit den Figuren des Korporationsrechts durchgesetzt werden.
- Freiwillige Zuschüsse können auf einstimmigem Gesellschafterbeschluss oder auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern beruhen, ohne dass es hierzu einer Satzungsklausel bedarf.
- Eine syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht unterliegt nicht den §§ 72 bis 74 GmbHG (Vorschriften über Nachschüsse), die auch nicht analog anzuwenden sind.
Quelle: OGH 17.09.2014, 6 Ob 35/14m
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
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