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Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein
von Dr. Lukas Fantur | 14. Mai 2018
Ausschluss aus Verein: Damit ein Vereins-Mitglied aus dem Verein ausgschlossen werden kann, ist einiges zu beachten:
Ausschluss aus Verein nur aus wichtigem Grund
Ein Vereinsausschluss darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
Grundlage in der Satzung des Vereins
Wie alle vereinsinternen Disziplinarstrafen muss der Ausschluss eine Grundlage in der Satzung des Vereins haben.
Ausschluss unterliegt gerichticher Kontrolle
Die Anwendung des Ausschlusses unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Rechliches Gehör des auszuschließenden Vereinsmitgliedes
Dem auszuschließenden Mitglied muss vor der Entscheidung des Vereins Gelegenheit gegeben werden, sich Gehör zu verschaffen. Er muss jedoch nicht formell zu einer Äußerung aufgefordert werden, sondern bloß über die Vorwürfe Bescheid wissen und sich faktisch (schriftlich oder mündlich) dazu äußern können.
Zeiticher Faktor des Ausschlusses aus dem Verein
Ein Vereinsausschluss kann nicht mit lange zurückliegenden Vorfällen gerechtfertigt werden. Die Rechtsprechung zur unverzüglichen Geltendmachung von Entlassungsgründen ist jedoch nicht anwendbar.
Dem Verein ist jedenfalls ausreichend Zeit zuzubilligen, den Sachverhalt zu erheben, in den Vereinsgremien zu diskutieren und rechtlich zu würdigen.
Quelle: OGH 17.01.2018, 6 Ob 213/17t
Rechtsanwalt für Vereinsrecht
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur ist Spezialist im Vereinsrecht. Gerne berät und vertritt er Sie bei Streit im Verein.
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