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Judikatur zum Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Abschluss seines Anstellungsvertrages uneinheitlich
von Dr. Lukas Fantur | 15. Februar 2019
In einer Entscheidung vom 29.11.2017 hat das Oberlandesgericht Wien ein weiteres Mal dazu Stellung genommen, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über sein Anstellungsverhältnis einem Stimmverbot unterliegt. Leider hat sich das OLG Wien nicht mit seiner gegenteiligen Vorentscheidung auseinandergesetzt.
Kein Stimmverbot
Aussagen des OLG Wien in der Entscheidung vom 29.11.2017:
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist bei der Beschlussfassung über seine Anstellungsbedingungen stimmberechtigt. Ein Stimmverbot besteht nicht.
Inhaltliche Kontrolle des Anstellungsbeschlusses
Der Beschluss über die Anstellungsbedingungen unterliegt der inhaltlichen Kontrolle. Maßstab ist dabei
- die mitgliedschaftliche Treuepflicht und
- der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Quelle: OLG Wien 29.11.2017, 4 R 111/17y = GES 2018, 123
Gegenteilige Vorentscheidung zum Stimmverbot
Zuvor hatte das OLG Wien zum Stimmverbot die gegenteilige Auffassung vertreten und daher im Sinne eines Stimmverbots entschieden (5 R 163/15z = GES 2016, 20).
In der neuen Entscheidung hat es das OLG Wien leider versäumt, sich mit seiner gegenteiligen Vorentscheidung auseinanderzusetzen.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebieten GmbH-Recht und Gesellschafterstreit.
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