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Anforderungen an Einberufung und Ort einer Generalversammlung
von Dr. Lukas Fantur | 13. Mai 2023
Wie ausführlich muss die Einberufung formuliert sein? Was hat ein Rechtsanwalt bei der Einberufung zu beachten? Was passiert, wenn der Ort der Generalversammlung für die Teilnehmer nicht zugänglich ist?
Zu alldem gibt es eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Das sind seine wesentlichen Antworten:
Zur notwendigen Ausführlichkeit der Einberufung der Generalversammlung
Wenn sich der Zweck der Generalversammlung bereits aus den in der Einberufung genannten Beschlussgegenständen ergibt, ist eine weitere Begründung der Einberufung nicht erforderlich.
Rechtsanwalt muss sich auf Vertretung eines Geschäftsführes berufen
Die Einberufung einer Generalversammlung durch einen Rechtsanwalt, der sich dabei auf die Vertretung der Gesellschaft (anstelle eines Geschäftsführers) beruft, ist unwirksam.
Abhaltung der Generalversammlung notfalls im Stiegenhaus
Sind die Räumlichkeiten, in die die Generalversammlung einberufen wurde, nicht zugänglich, kann diese auch im davor gelegenen Stiegenhaus abgehalten werden.
Im vorliegenden Anlassfall konnte die Einladung zur Generalversammlung so verstanden werden, dass sich diese nicht ausschließlich auf die Räumlichkeiten der darin genannten Anwaltskanzlei bezog, sondern diese im Fall der Unzugänglichkeit der Kanzleiräumlichkeiten auch den davor gelegenen Stiegenhausbereich umfassten. Denn ein derartiges Verständnis erschwert den Gesellschaftern die Teilnahme an der Generalversammlung nicht erschwerte, mussten diese doch auf ihrem Weg zu den Kanzleiräumlichkeiten zwangsläufig vorher das Stiegenhaus betreten.
Quelle: OGH 17.02.2023, 6 Ob 95/22x
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Mit jahrelanger umfassender Erfahrung betreue und vertrete ich Mandanten bei der Organisation und Durchführung von GmbH-Gesellschafterversammlungen, insbesondere als Stimmrechtsbevollmächtigter, als Vorsitzender oder als Berater.
Zum Thema Generalversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse bin ich überdies Autor einschlägiger Fachpublikationen.
Im Anwaltsranking 2023 des Magazins TREND wurde ich im Bereich Gesellschaftsrecht in den Kreis der führenden Rechtsanwälte in Österreich gewählt.
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