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Treuepflicht im Liquidationsstadium einer Gesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 18. Juli 2023
Im Liquidationsstadium einer Gesellschaft ist die Treuepflicht zwischen den Gesellschaftern geringer. Das wurde schon einmal vom Obersten Gerichtshof bei der GmbH entschieden.
Jetzt gibt es eine weitere OGH-Entscheidung, die hier kurz auf den Punkt gebracht wird. Anlassfall war eine Offene Gesellschaft (OG).
Treuepflicht bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft
Bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft geht es um eigennützige Interessen des Gesellschafters, die primär seinen Interessen dienen.
Die Verletzung von Treuepflichten der Gesellschafter hat im Liquidationsstadium nicht mehr das gleiche Gewicht wie während der Geschäftstätigkeit einer werbenden Gesellschaft.
Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist
Ist die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter bereits ausgesprochen und vereinbaren die Gesellschafter in der Folge einen gegenüber dem Gesellschaftsvertrag früheren Stichtag des Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters, so handelt der verbleibende Gesellschafter nicht unredlich, wenn der vorgezogene Stichtag so gewählt wird, dass der ausscheidende Gesellschafter am Gewinn aus einem bestimmten Geschäft nicht mehr teilnehmen kann.
Quelle: OGH 25.01.2023, 6 Ob 51/22a = GES 2023, 187.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit.
- Kein nachwirkendes Wettbewerbsverbot für einen aus einer OG vorzeitig ausgeschlossenen Gesellschafter
- Klage auf Unterfertigung einer Firmenbucheingabe
- Gesellschafter-Haftung bei OG und KG nach Zwangsausgleich
Themen: Offene Gesellschaft | 0 Kommentare »