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Managervergütung: Deutschland plant Änderungen
von Dr. Lukas Fantur | 9. Januar 2009
In Deutschland beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Regierungskoalition mit aktienrechtlichen Änderungsvorschlägen bei der Managervergütung.
Änderungsvorschläge bei Managervergütung
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
- Die Angemessenheit der Bezüge für Vorstandsmitglieder soll gesetzlich klarer geregelt werden.
- Die bereits jetzt im deutschen Aktiengesetz vorgesehene gesetzliche Herabsetzungsmöglichkeit soll schärfer gefasst werden.
- Vorstandsverträge sollen im Plenum des Aufsichtsrates beschlossen werden müssen.
- Die Offenlegung der Vorstandsvergütungen soll transparenter gestaltet werden.
- Bei der Vergütung soll insgesamt auf langfristige Verhaltensanreize abgestellt werden.
Nach Einschätzung des für Gesellschaftsrecht zuständigen Leiters im deutschen Justizministerium, Ulrich Seibert, soll das Änderungsvorhaben noch bis zum Sommer 2009 abgeschlossen werden.
Quelle: Seibert, Unternehmensrecht 2009, Status:Recht 01/2009, 26 f
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Themen: Aktiengesellschaft, International | 0 Kommentare »