« Generalversammlung einer GmbH | Zuständigkeit zur Einberufung | Home | Fremd-Geschäftsführer: Abberufung aus wichtigem Grund »
GmbH: Mindest-Stammkapital wird auf 10.000 Euro gesenkt
von Dr. Lukas Fantur | 19. Februar 2009
Mindest-Stammkapital bei GmbH wird niedriger
Österreich wird das erforderliche Mindest-Stammkapital einer GmbH auf 10.000 Euro absenken. Das plant das Justizministerium.
Damit soll die Attraktivität der österreichischen GmbH im nationalen und internationalen Wettbewerb der Rechtsformen gesteigert werden. Die Reform wird für Gesellschafter aber auch Verschlechterungen bringen.
GmbH-Mindest-Stammkapital: Strenge Begleitmaßnahmen im Insolvenzrecht
Zugleich sollen aber im Insolvenzrecht Begleitmaßnahmen zur Abfederung der Gefährdung von Gläubigerinteressen vorgesehen werden:
- Die Ausweitung der Konkursantragspflicht auf Gesellschafter, wenn der Geschäftsführer zurückgetreten ist.
- Die Erweiterung der Kostenvorschusspflicht im Konkursverfahren auch auf Gesellschafter.
- Bei einer GmbH, deren Stammkapital 35.000 Euro nicht erreicht, sollen innerhalb einer gewissen Frist vor Konkurseröffnung an die Gesellschafter geleistete Zahlungen anfechtbar gemacht werden. Das soll Anreiz sein, das Stammkapital möglichst bald auf 35.000 Euro aufzustocken.
Da diese Begleitvorschriften nicht im GmbH-Gesetz, sondern im Insolvenzrecht angesiedelt werden sollen, würden sie auch auf in Österreich hauptsächlich tätige ausländische Gesellschaften sowie die künftige Europäische Privatgesellschaft anzuwenden sein.
Quelle: Website Justizministerium 19.02.2009
- GmbH-Mindeststammkapital: Anhebung auf 39.000 Euro geplant
- Grundzüge der österreichischen GmbH-Reform
- Wird die Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründungen abgeschafft?
- GmbH-Gründung und elektronischer Gründungsantrag
Themen: GmbH-Reform | 5 Kommentare »
23. Februar 2009 um 20:55
Das war anfangs in Deutschland auch geplant. Die sog. Kritiker der Kapital-Absenkung haben sich jedoch durchgesetzt und die Beibehaltung des erforderlichen Kapitals bei € 25.000,00 durchgesetzt. Jetzt schlagen wir uns mit einer weiteren Rechtsform namens „Unternehmergesellschaft“ herum, auch Mini-GmbH genannt. Mal schauen, wie das in Österreich läuft.
21. März 2009 um 22:04
Soll bei der GmbH das Mindeststammkapital abgesenkt werden? Hier können Sie an der Umfrage von GmbHRecht.at teilnehmen:
https://www.gmbhrecht.at/gmbh-mindestkapital-umfrage/
13. April 2010 um 13:44
Da ich gerade im Gründungsaufbau bin und vom Einzelunternehmen in eine GmbH zu wechseln frage ich mich, ob ich noch warten soll bis die Einlage 10.000 Euro ist oder doch auf eine LDT zurückgreifen solle?
Können darüber schon auskünfte gegeben werden, bis wann (wenn überhaupt) die Einlage gesenkt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Harald K.
13. April 2010 um 22:24
Das ist mein letzter Wissensstand zur GmbH-Reform:
https://www.gmbhrecht.at/gmbh-reform/osterreich-vor-dem-scheitern/
23. April 2016 um 13:04
Absenkung der GmbH Einlage ist richtig und sollte generell nicht mehr über €
10.000 betragen.