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GmbH-Gesetz | Fragen und Antworten
von Dr. Lukas Fantur | 21. Februar 2009
GmbH-Gesetz: FAQ
F: Ist im GmbH-Gesetz das Recht der GmbH abschließend geregelt?
A: Nein, das GmbH-Gesetz ist zwar das Hauptgesetz zur GmbH. Daneben gibt es aber zahreiche weitere Gesetze (Rechtsquellen), die neben dem GmbH-Gesetz das Recht der GmbH regeln.
Neben dem GmbH-Gesetz zu nennen sind etwa das Unternehmensgesetzbuch, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Eigenkapitalersatz-Gesetz etc.
Eine große Rolle spielt auch die richterliche Rechtsortbildung durch die Judikatur zum GmbH-Gesetz und den einschlägigen Nebengesetzen.
F: Wie ist das GmbH-Gesetz gegliedert?
A: Das GmbH-Gesetz gliedert sich in mehrere Hauptstücke:
GmbH-Gesetz: Organisatorische Bestimmungen
- Errichtung der Gesellschaft
- Die gesellschaftlichen Organe
– Die Geschäftsführer
– Der Aufsichtsrat
– Die Generalversammlung
– Minderheitsrechte - Abänderungen des Gesellschaftsvertrages
– Allgemeine Bestimmungen
– Erhöhung des Stammkapitals
– Herabsetzung des Stammkapitals
GmbH-Gesetz: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft
- Die Stammeinlagen
- Nachschüsse
- Die Geschäftsanteile
GmbH-Gesetz: Auflösung
- Auflösung
- Liquidation
- Verschmelzung
Behörden und Verfahren
Ausländische Gesellschaften
Konzerne
Strafbestimmungen, Schlussbestimung
F: Seit wann gibt es das GmbH-Gesetz?
A: Das GmbH-Gesetz ist in Österreich seit 1906 in Kraft. Vorbild war das deutsche GmbH-Gesetz von 1892.
Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind die GmbH und das GmbH-Gesetz keine historisch gewachsene Gesellschaftsform, sondern eine vom Gesetzgeber auf dem Reißbrett neu entworfene Gesellschaftsform.
Über den Autor
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Gesetz und GmbH-Recht.
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Themen: GmbH | 2 Kommentare »
1. April 2010 um 09:25
Wie wird das bei einer GmbH gehandhabt,wenn 3 Geschäftsführer bestellt wurden ?
Muß ,oder sollte einer den Vorsitz haben ?
Danke
13. April 2010 um 22:06
Grundsätzlich gibt es in der Geschäftsführung keinen Vorsitzenden. Ob die Schaffung eines Vorsitzenden sinnvoll ist, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom Einzelfall ab.