« Keine Gesellschaftsteuer für nicht ins Firmenbuch eingetragene Kapitalerhöhung | Home | Wertminderung des GmbH-Vermögens zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung »
Unmöglichkeit der Erfüllung der Offenlegungspflicht
von Dr. Lukas Fantur | 4. August 2009
Offenlegungspflicht – OGH-Entscheidung
Zur Frage einer allfälligen Unmöglichkeit der Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht bei Kapitalgesellschaften hat der Oberste Gerichtshof einige Äußerungen getroffen:
- Die Erzielung von Umsätzen ist nicht Voraussetzung für die Offenlegungspflicht.
- Die Offenlegungspflicht besteht auch dann, wenn die Gesellschaft keine Tätigkeit mehr ausübt.
- Die Behauptung der Mittellosigkeit ohne nähere Substantiierung reicht nicht aus, die Unmöglichkeit der Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach §§ 277 ff Unternehmensgesetzbuch darzutun.
- Ein Liquidator kann sich nicht erfolgreich auf fehlende Mittel berufen, zumal die Bilanzerstellung nach Ansicht des OGH gerade bei kleinen Gesellschaften keine nennenswerten Kosten verursacht.
- Der Umstand, dass die Buchhaltungsunterlagen sich angeblich bei einer anderen Gesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, befinden, stand der Verhängung einer Strafe nach § 283 UGB zudem schon deshalb nicht entgegen, weil das Vorbringen des gesetzlichen Vertreters der Kapitalgesellschaft nicht erkennen ließ, welche konkreten Schritte er unternommen hat, sich diese Unterlagen zu beschaffen bzw die Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht zu ermöglichen.
- Die Beschlagnahme von Unterlagen im Zuge eines Strafverfahrens reicht für die Dartuung der Unmöglichkeit der Erfüllung der Offenlegungspflicht nicht aus.
OGH 26.03.2009, 6Ob33/09k
Der Autor
Ich bin Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht in Wien.
- Jahresabschluss: Keine Auswirkung unklarer Bilanzierungsfragen auf Offenlegungspflicht
- Offenlegungspflicht auch für Liquidationsschlussbilanz
- Jahresabschluss: Zwangsstrafen zur Erzwingung der Offenlegung
- Jahresabschluss: Hinderung an fristgerechter Offenlegung
- Wertminderung des GmbH-Vermögens zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung
- GmbH-Jahresabschluss
- Jahresabschluss: Unschuldsvermutung für Geschäftsführer im Zwangsstrafenverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflicht
- Angabe der Vorjahreszahlen im Jahresabschluss
- Verletzung der Offenlegungspflicht: Künftig alle zwei Monate ein Strafmandat
- Jahresabschluss: Härtere Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht gefordert
Themen: Jahresabschluss | 0 Kommentare »