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    Ärzte-GmbH für Gruppenpraxis

    von Dr. Lukas Fantur | 22. September 2010

    Ärzte-GmbH: Seit August 2010 stellt der Gesetzgeber ärztlichen Gruppenpraxen die Rechtsform der GmbH zur Verfügung.

    Ärztliche Kooperation in einer GmbH

    Obwohl ärztlichen Gruppenpraxen die Rechtsform der GmbH erst seit dem im August 2010 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung“  zur Verfügung steht, gab es auch schon bisher ärztliche Kooperationen in Form einer GmbH. Zu nennen sind

    Ärzte-GmbH: Regelungsbedarf im Innenverhältnis

    Eine Röntgeninstituts-GmbH ist nach dem Gesetz zwar eine Krankenanstalt  und keine ärztliche Ordination. Das ändert aber nichts daran, dass der Regelungsbedarf einer Röntgeninstituts-GmbH im Innenverhältnis mit dem einer ärztlichen Gruppenpraxis vergleichbar ist, da es sich in beiden Fällen um eine ärztliche Berufsausübungsgesellschaft handelt.

    Die Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH wird idR kurz als „Ärzte-GmbH“ bezeichnet.

    Spezielle Regelungen im ÄrzteG (§§ 52a ff ) ergeben bei der Ärzte GmbH einschneidende Abweichungen vom allgemeinen GmbH-Recht.

    Dazu kommen zusätzliche gesetzliche Regelungsaufträge für den Gesellschaftsvertrag einer Ärzte-GmbH.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht. Über mich.

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