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Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 2. Oktober 2010
- Koppelung der Dauer des Anstellungsvertrages an die Ausübung der Vorstandsfunktion
- Kein Interesse der Aktiengesellschaft an Fortbestehen des Anstellungsvertrages
- Beendigung des Anstellungsvertrages
- Kündigungsfrist bei Beendigung des Anstellungsvertrages ohne Entlassungsgrund
- Beginn der Kündigungsfrist
- Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes
- Über mich
Koppelung der Dauer des Anstellungsvertrages an die Ausübung der Vorstandsfunktion
Eine Vereinbarung, die es der Aktiengesellschaft ermöglicht, das neben der organschaftlichen Tätigkeit bestehende Anstellungsverhältnis nicht länger fortbestehen zu lassen, wenn der betreffende Dienstnehmer die Vorstandsfunktion verliert, ist zulässig.
Kein Interesse der Aktiengesellschaft an Fortbestehen des Anstellungsvertrages
Wurde er doch regelmäßig gerade deshalb angestellt, um diese Organfunktion auszuüben. Kann er nicht mehr als Vorstand tätig sein, besteht gewöhnlich kein weiteres Interesse der Aktienegsellschaft an einem Fortbestehen des Anstellungsvertrags.
Beendigung des Anstellungsvertrages
Eine (grundsätzlich zulässige) Koppelungsklausel darf daher nicht dazu führen, dass mit Eintritt der vereinbarten auflösenden Bedingung, also der Wirksamkeit seiner Abberufung von seiner Organfunktion, auch das Dienstverhältnis unverzüglich beendet wird und ab diesem Zeitpunkt sämtliche Ansprüche aus dem Dienstvertrag erlöschen.
Kündigungsfrist bei Beendigung des Anstellungsvertrages ohne Entlassungsgrund
Wird der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds nun aufgrund einer Koppelungsklausel mit seiner Vorstandsfunktion verknüpft und verliert er letztere, weil er vom Aufsichtsrat nach einem Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung – ohne Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens vom Gewicht eines Entlassungsgrundes – abberufen wurde, endet der Anstellungsvertrag nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der gesetzlich für eine ordentliche Kündigung vorgesehenen (Kündigungs)Frist zum folgenden Kündigungstermin.
Beginn der Kündigungsfrist
Diese Frist beginnt regelmäßig mit jenem Zeitpunkt, zu dem das Vorstandsmitglied unter Hinweis auf den Vertrauensentzug von seiner Abberufung verständigt wird; erst dann ist ja für ihn zu erkennen, dass er sich um eine andere berufliche Tätigkeit umsehen muss.
Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes
Damit entspricht die Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft im Wesentlichen jener eines (freien) Dienstnehmers, in dessen Anstellungsvertrag sich der Dienstgeber die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der an sich vorgesehenen Laufzeit vorbehalten hat.
Quelle: Oberster Gerichtshof 29.01.2010, 1Ob190/09m
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Rechtsstellung von Führunsgkräften (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer).
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