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Kapitalmarkthaftung und Gesellschaftsrecht
von Dr. Lukas Fantur | 2. Juli 2012
Am 8.10.2012 findet der erste Wiener Unternehmensrechtstag statt. Die Tagung ist dem Verhältnis der Haftung für Kapitalmarktinformationen zu gegenläufigen gesellschaftsrechtlichen Institutionen gewidmet, insbesondere zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und zum Verbot der Einlagenrückgewähr.
Referenten
- Walter Bayer (Friedrich-Schiller-Universität Jena),
- Martin Gelter (Fordham University New York),
Klaus J. Hopt (Max-Planck-Gesellschaft), - Susanne Kalss (WU Wien),
- Friedrich Rüffler (Universität Wien)
- Carsten Schäfer (Universität Mannheim).
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Verbotene Einlagenrückgewähr durch Darlehensgewährung an Gesellschafter
- Einlagenrückgewährverbot bei GmbH: Motiv, Absichten oder getroffene Vereinbarungen ändern nichts an der Unzulässigkeit
- Einlagenrückgewährverbot bei GmbH & Co KG: OGH bestätigt seine Rechtsprechung
- Abfindung von ausscheidenden GmbH-Gesellschaftern aus Gesellschaftsmitteln
- Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern
- Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
- Verbot der Einlagenrückgewähr: OGH zu Fremdvergleich, Rechtsfolgen, Verjährung, Verhältnis zum Bereicherungsrecht
- Kein Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Einlagenrückgewähr
- Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung für Kredit eines Dritten – Nachforschungspflicht der Bank
Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung | 0 Kommentare »