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Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck Dritter – damit verbundene arbeitsrechtliche Entlassung bzw. Kündigung
von Dr. Lukas Fantur | 16. März 2024
In der Rechtssache Sidlo gegen Casinos Austria ging es um die Rechtsfrage, ob Druck von außen (z.B. Negative mediale Aufmerksamkeit – Imageverlust – massive Unruhe im Unternehmen) einen wichtigen Grund zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft darstellt.
Das sind die wesentlichen Aussgen der OGH-Entscheidung:
Abberufung aufgrund Dritter
Als wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds kommt auch ein Abberufungsverlangen Dritter in Betracht (Druck Dritter). Dies jedoch nur dann, wenn
- die Gesellschaft ansonsten in ihrer Existenz gefährdet ist oder
- zumindest deren schwere Schädigung unmittelbar bevorsteht.
Arbeitsrecht noch strenger
Für eine damit verbundene arbeitsrechtliche „Druckentlassung“ oder „Druckkündigung“ sind die Maßstäbe noch strenger.
Druck von außen kann daher zwar die organschaftliche Abberufung rechtfertigen, nicht notwendiger Weise aber auch die arbeitsrechtliche Entlassung des Vorstandsmitglieds.
Pflicht zur Offenheit gegenüber dem Aufsichtrat
Mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat stellt einen wichtigen Abberufungsgrund dar. Die Offenheitspflicht umfasst auch die Umstände anlässlich der Bestellung des Vorstandsmitglieds, z.B. erfolgte Interventionen der Politik.
Quelle: OGH 20.12.2023, 6 Ob 47/23i
Über mich
- Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft wegen grober Pflichtverletzung
- Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft
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