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    Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Oktober 2010

    Oberster GerichtshofKoppelung der Dauer des Anstellungsvertrages an die Ausübung der Vorstandsfunktion

    Eine Vereinbarung, die es der Aktiengesellschaft ermöglicht, das neben der organschaftlichen Tätigkeit bestehende Anstellungsverhältnis nicht länger fortbestehen zu lassen, wenn der betreffende Dienstnehmer die Vorstandsfunktion verliert, ist zulässig.

    Kein Interesse der Aktiengesellschaft an Fortbestehen des Anstellungsvertrages

    Wurde er doch regelmäßig gerade deshalb angestellt, um diese Organfunktion auszuüben. Kann er nicht mehr als Vorstand tätig sein, besteht gewöhnlich kein weiteres Interesse der Aktienegsellschaft  an einem Fortbestehen des Anstellungsvertrags.

    Beendigung des Anstellungsvertrages

    Eine (grundsätzlich zulässige) Koppelungsklausel darf daher nicht dazu führen, dass mit Eintritt der vereinbarten auflösenden Bedingung, also der Wirksamkeit seiner Abberufung von seiner Organfunktion, auch das Dienstverhältnis unverzüglich beendet wird und ab diesem Zeitpunkt sämtliche Ansprüche aus dem Dienstvertrag erlöschen.

    Kündigungsfrist bei Beendigung des Anstellungsvertrages ohne Entlassungsgrund

    Wird der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds nun aufgrund einer Koppelungsklausel mit seiner Vorstandsfunktion verknüpft und verliert er letztere, weil er vom Aufsichtsrat nach einem Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung ohne Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens vom Gewicht eines Entlassungsgrundes – abberufen wurde, endet der Anstellungsvertrag nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der gesetzlich für eine ordentliche Kündigung vorgesehenen (Kündigungs)Frist zum folgenden Kündigungstermin.

    Beginn der Kündigungsfrist

    Diese Frist beginnt regelmäßig mit jenem Zeitpunkt, zu dem das Vorstandsmitglied unter Hinweis auf den Vertrauensentzug von seiner Abberufung verständigt wird; erst dann ist ja für ihn zu erkennen, dass er sich um eine andere berufliche Tätigkeit umsehen muss.

    Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes

    Damit entspricht die Rechtsstellung des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft im Wesentlichen jener eines (freien) Dienstnehmers, in dessen Anstellungsvertrag sich der Dienstgeber die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der an sich vorgesehenen Laufzeit vorbehalten hat.

    Quelle: Oberster Gerichtshof 29.01.2010, 1Ob190/09m

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Rechtsstellung von Führunsgkräften (Vorstandsmitglieder,  Geschäftsführer).

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