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    Beschlussanfechtung wegen Verletzung des Auskunfts- und Rederechts in der Hauptversammlung

    von Dr. Lukas Fantur | 12. April 2013

    OGH-Entscheidung zum Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung:

    Relevanztheorie

    In der Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichtshof die von ihm bei der Beschlussanfechtung vertretene Relevanztheorie.

    Entscheidend für die Anfechtbarkeit ist der Zweck der jeweiligen Verfahrensbestimmung. Nur wenn ein konkretes Informations– oder Partizipationsinteresse eines Aktionärs verletzt wurde, begründet dies die Anfechtbarkeit.

    Quelle: OGH 31.01.2013, 6 Ob 210/12v

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