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Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung
von Dr. Lukas Fantur | 14. September 2010
Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.
Zu diesem Ergebnis kommen die Autoren Foglar-Deinhardstein/Trettnak in einem aktuellen Aufsatz. Dies gelte, wenn Investoren nicht nur
• im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung, sondern
• auch mit sachlicher Verbindung zu dieser
leisten.
Freie Kapitalrücklage
Um das Einstellen in die freie Kapitalrücklage zu ermöglichen, sei es hilfreich, schon im Beteiligungsvertrag mit den Investoren hinsichtlich der Gesellschafterzuschüsse
• Wartefristen festzulegen und
• Meilensteine zu definieren,
bei deren Erreichung die Zuschüsse erst abgerufen werden dürfen, so die Autoren.
Quelle: Foglar-Deinhardstein/Trettnak, Agio oder Gesellschafterzuschuss? Balanceakt bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen, RdW 2010, 500
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.
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