« Nachgründung bei einer Aktiengesellschaft | Home | Gründungsprüfer bei der Aktiengesellschaft »
Heilung verdeckter Sacheinlagen
von Dr. Lukas Fantur | 14. Oktober 2010
Verdeckte Sacheinlage: Der Oberste Gerichtshof musste die Möglichkeit der Heilung einer verdeckten Sacheinlage nach Eintragung einer Aktiengesellschaft bisher nicht beurteilen.
Verdeckte Sacheinlage: Nach herrschender Auffassung Heilung möglich
Soweit in der herrschenden österreichischen Lehre die Möglichkeit der Heilung einer verdeckten Sacheinlage nach Eintragung einer Aktiengesellschaft (in welchen Konstellationen und in welcher Form auch immer) bejaht wird, besteht Einigkeit darüber, dass dafür (in der Regel) eine Gründungsprüfung erforderlich ist.
Nähere rechtliche Einordnung einer erforderlichen Gründungsprüfung entbehrlich
Die zu der von der herrschenden Lehre befürworteten Heilung einer verdeckten Sacheinlage erforderliche Gründungsprüfung richtet sich nach denselben gesetzlichen Vorschriften wie eine Gründungsprüfung im Zusammenhang mit einer Nachgründung (§ 45 Abs 3 Aktiengesetz).
Quelle: OGH 15.04.2010, 6Ob162/09f
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht, insbesondere mit Aktienrecht.
- Nachgründung bei einer Aktiengesellschaft
- Gründungsprüfer bei der Aktiengesellschaft
- Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft wegen grober Pflichtverletzung
- Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft
- Keine Prospekthaftung gegenüber Aktionären?
- Methoden des Gesellschafter-Ausschlusses
- Managervergütung: Deutschland plant Änderungen
- Sonderprüfung bei Aktiengesellschaft
Themen: Aktiengesellschaft | 1 Kommentar »
17. Oktober 2010 um 14:04
Fachliteratur: Schopper, Fallgruppen zur Lehre von der verdeckten Sacheinlage, Notariatszeitung (NZ) 2009, 257