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Sind D&O-Versicherungen für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft zulässig?
von Dr. Lukas Fantur | 13. April 2012
Der Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder wirft aktienrechtliche Probleme auf.
Auswirkungen einer D&O-Versicherung
Michael Gruber, Professor an der Universität Salzburg, zeigt in einem aktuellen Fachbeitrag Probleme auf, die durch eine D&O-Versicherung bewirkt werden:
- Im Ausmaß der Deckung durch die Versicherung entfällt die sonst durch die drohende Haftung erzeugte Motivation, sich sorgfältig zu verhalten.
- Die Finanzierung der D&O-Versicherung durch die AG, die die Prämien leistet, verstärkt diesen Effekt.
- Da die D&O-Versicherung auch Fälle der Innenhaftung deckt, kann für die AG ein Anreiz entstehen, gegen ihre Organmitglieder tatsächliche oder auch nur angebliche Haftungen geltend zu machen.
D&O-Versicherung: Konsequenzen in der Praxis
Um die Unzulässigkeit einer D&O-Versicherung (und damit möglicherweise einer Nichtigkeit der D&O-Versicherungsverträge) zu vermeiden, schlägt Gruber folgende Lösung vor:
Angemessener Selbstbehalt
- Es müsse ein Selbstbehalt von signifikanter Höhe vereinbart werden.
- Zum Erhalt des verhaltenssteuernden Effekts eines Selbstbehalts, müsse überdies sichergestellt werden, dass nur das Vorstandsmitglied, nicht aber die AG die Prämien trägt.
Quelle: Gruber, Aktienrechtliche Zulässigkeit einer D&O-Versicherung? GesRZ 2012, 93
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit.
Themen: Aktiengesellschaft | 0 Kommentare »