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Spannungsverhältnis zwischen Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht
von Dr. Lukas Fantur | 30. Juni 2011
Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht – eine schwierige Beziehung. Das war das Thema der Antrittsvorlesung von Friedrich Rüffler als Professor an der Universität Wien am 29. Juni 2011.
Widerspruch zwischen Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht
Als aktuelles Beispiel wurde die Diskussion über das Verhältnis zwischen Prospekthaftungsansprüchen von Anlegern einerseits und dem aktienrechtlichen Verbot der Einlagenrückgewähr andererseits beleuchtet. Dazu gibt es inzwischen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Auch die kapitalmarktrechtliche Verpflichtung von Ad Hoc-Mitteilungen kann beispielsweise im Spannungsverhältnis zum Aktienrecht stehen.
Gleichordnung von Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht
Während manche behaupten, das Gesellschaftsrecht habe gegenüber dem Kapitalmarktrecht eine dienende Funktion, vertritt Rüffler den Standpunkt, dass beide Rechtsgebiete gleichwertig einander gegenüberstehen.
Bemerkenswert sei aber, dass der Gesetzgeber in beiden Rechtsgebieten gleiche Sachverhalte regle, dabei aber immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.
Diese Widersprüche müssen nach Rüffler mit den herkömmlichen, zur Verfügung stehenden Methoden der Gesetzesauslegung bewältigt werden.
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien, Fachautor und Herausgeber einer Fachzeitschrift.
- Anlegerschutz: Meilenstein-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
- Keine Prospekthaftung gegenüber Aktionären?
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern
Themen: Aktiengesellschaft | 1 Kommentar »
11. Dezember 2011 um 11:12
Der Vortrag wurde mittlerweile in einer Fachzeitschrift veröffentlicht: Rüffler, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht – über eine schwierige Beziehung, Bank Archiv 2011, 699