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Überprüfung der Barabfindung nach Squeeze-Out – Internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte
von Dr. Lukas Fantur | 18. Juni 2010
Für das Überprüfungsverfahren der Barabfindung, das sich auf ein Squeeze-out durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen Gesellschaft bezieht, sind die österreichischen Gerichte international zuständig.
Sachverhalt
Die Antragsgegnerin ist eine societá per azioni (Aktiengesellschaft italienischen Rechts) mit dem Sitz in Rom.
Die Antragsteller waren Aktionäre der Bank Austria AG mit dem Sitz in Wien, die in dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch eingetragen ist.
Am 3. 5. 2007 beschloss die Hauptversammlung dieser Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre auf die Antragsgegnerin (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer Barabfindung von 129,40 EUR je Aktie. Der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 21. 5. 2008 im Firmenbuch eingetragen.
Die Antragsteller begehren mit ihren Anträgen die Überprüfung der Barabfindung und deren angemessene Erhöhung.
Das Erstgericht verwarf die von der Antragsgegnerin erhobene Einrede der mangelnden internationalen und der mangelnden örtlichen Zuständigkeit. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Beschluss (Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss (OGH 18.02.2010, 6 Ob 221/09g, GES 2010, 21).
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet und Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht.
Themen: Aktiengesellschaft, Gesellschafterstreit | 0 Kommentare »