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    Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern

    von Dr. Lukas Fantur | 27. Mai 2014

    In der „Libro“-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ging es um die Frage der strafrechtlichen Verantwortung von Entscheidungsträgern einer Aktiengesellschaft wegen Untreue für Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr.

    Der Oberste Gerichtshof führte dazu zusammengefasst aus:

    Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 84 Abs 1 AktG) gewährt keine Einlagen an die Alleinaktionärin zurück, weil diese nur Anspruch auf den redlich festgestellten Bilanzgewinn hat.

    Aktiengesellschaft ist Schutzobjekt, nicht der Alleinktionär

    Nicht die Alleinaktionärin, sondern die Aktiengesellschaft selbst ist Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts. Nicht der mittelbare Schaden der Gesellschafter, sondern der unmittelbare Nachteil der Gesellschaft ist maßgebend.

    Unterschied Einpersonen-AG / Einpersonen GmbH

    Ein Sonderfall ähnlich der „Einmann-GmbH“, deren Geschäftsführer zugleich einziger Gesellschafter ist, sodass bei nachteiligen Vermögensverfügungen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer der Schaden nach der Judikatur nicht bei einem „anderen“ eingetreten ist, liegt hier nicht vor.

    Der fehlende Einfluss der Aktionäre auf den gesamten Bereich der Geschäftsführung steht einer (wirtschaftlichen) Identifikation von Aktionären und Aktiengesellschaft entgegen. Die Anerkennung einer strafrechtlich zulässigen Dispositionsbefugnis der Gesellschafter über das Vermögen der Aktiengesellschaft würde deren körperschaftliche Struktur konterkarieren.

    Untreue im Konzernverhältnis

    Weil ein Konzern als solcher nicht Rechtsträger ist, können auch Vermögensverschiebungen innerhalb von Konzernunternehmen Schädigungen iSd § 153 StGB darstellen.

    Dauer des herbeigeführten Vermögensnachteiles

    Bei der Untreue muss der Vermögensnachteil kein dauernder sein.

    Quelle: OGH 30.01.2014, 12 Os 117/12s (12 Os 118/12p), GES 2014, 240

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.

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    3 Kommentare zu “Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      14. Oktober 2014 um 14:37

      Zu dieser Entscheidung kritisch: Lewisch/Huber, Untreue zulasten einer Kapitalgesellschaft trotz Gesellschafterzustimmung? RdW 2014, 567.

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      4. März 2015 um 09:19

      Zu dieser Entscheidung auch: Schumann/Soyer, Untreue bei GmbH und AG – Ein Beitrag zur systemkohärenten Auslegung des Untreuetatbestandes bei Gesellschafterweisung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Ein-Mann-GmbH und in der Strafsache Libro, JSt 2014, 195.

    3. Dr. Lukas Fantur meint:
      26. März 2015 um 10:35

      Dazu auch Kier, Strafrechtliche Grundlagen der Geschäftsführerhaftung – Libro und die Folgen: welche Folgewirkungen zeitigt die aktuelle Rechtsprechung in Strafsachen für die wirtschaftliche Praxis?GesRZ 2014, 379

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