GmbH & Co KG
Einlagenrückgewährverbot bei GmbH & Co KG: OGH bestätigt seine Rechtsprechung
von Dr. Lukas Fantur | 5. Mai 2016
GmbH & Co KG: Die für eine GmbH geltenden Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 82 ff GmbH-Gesetz) sind auf eine Kommanditgesellschaft, an der keine Kommanditgesellschafter als natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, analog anzuwenden.
Das gilt sowohl für Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH als auch für „Nur-Kommanditisten“.
GmbH & Co KG: Abfindung eines Gesellschafters bei Ausscheiden
von Dr. Lukas Fantur | 15. November 2011
Gesellschafter einer GmbH & Co KG dürfen beim Ausscheiden aus der Gesellschaft keine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen erhalten. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 2 Ob 225/07p. Was aber gilt, wenn dies in alten Gesellschaftsverträgen noch vorgesehen ist?
Weiterlesen »Kontroverse um Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf GmbH & Co KG
von Dr. Lukas Fantur | 11. September 2009
Im Vorjahr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, das für die GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr auch bei der GmbH & Co KG (analog) anzuwenden.
Die Entscheidung hat nun eine Diskussion in der Rechtswissenschaft ausgelöst.
Weiterlesen »Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik an Rechtsprechung
von Dr. Lukas Fantur | 25. April 2009
Das bei der GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr ist nach der OGH-Entscheidung vom 29.5.2008 (2 Ob 225/07p) analog auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Die Autoren Kalss, Eckert und Schörghuber von der WU Wien lehnen das ab.
Weiterlesen »Keine Löschung einer Komplementärgesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 3. November 2008
Solange eine Kapitalgesellschaft noch Gesellschafterin einer Personengesellschaft ist, kommt ihre Vollbeendigung nicht in Betracht.
Weiterlesen »Einlagenrückgewähr (verdeckte Gewinnausschüttung) bei GmbH & Co KG
von Dr. Lukas Fantur | 16. August 2008
Das bei der GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr (steuerrechtlich: verdeckte Gewinnausschüttung) ist analog auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
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