Unternehmenskauf
Unternehmensübergang: Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Firmenbuch
von Dr. Lukas Fantur | 24. Januar 2013
Wird ein Unternehmen veräußert, kann die Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten nach § 38 Abs 4 UGB vertraglich ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss muss ins Firmenbuch eingetragen werden.
Nachfolgend die Kernaussagen aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu dieser Bestimmung:
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