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    Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik an Rechtsprechung

    von Dr. Lukas Fantur | 25. April 2009

    Das bei der GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr ist nach der OGH-Entscheidung vom 29.5.2008 (2 Ob 225/07p) analog auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Die Autoren Kalss, Eckert und Schörghuber von der WU Wien lehnen das ab.

    Einschneidende Auswirkungen auf GmbH & Co KG

    Die Auffassung des OGH habe einschneidende Auswirkungen auf das Recht der GmbH & Co KG. Denn der OGH habe seinen Rechtssatz von der analogen Anwendung auf §§ 82 GmbHG beschränkt.

    Eine derartiger Beschränkung scheitere aber daran, dass § 82 GmbHG nur die zentrale Verbotsnorm sei, deren Anwendbarkeit die Existenz von Ausnahmebestimmungen, die eine Kapitalrückzahlung ausnahmsweise erlauben (insb Kapitalherabsetzungen), notwendig macht.

    Die analoge Anwendung von § 82 GmbHG würde daher bedeuten, dass das gesamte Recht der Kapitalerhaltung der KG fortan analog nach GmbH-Recht zu beurteilen wäre.

    Probleme beim Ausscheiden aus GmbH & Co KG

    Dann wäre etwa das Aussscheiden eines Kommanditisten aus der GmbH & Co KG im engeren Sinn nur zulässig, wenn zugleich die Vorschriften über die Kapitalherabsetzung gem § 55 GmbHG beachtet werden.

    Das hätte zur Folge, das das gerade bei Publikumsgesellschaften relevante zwingende Kündigungsrecht des Kommanditisten erheblich in Frage gestellt wäre.

    Nachträgliche Nichtigkeit gutgläubiger Transaktionen

    Außerdem drohe nun, dass eine Vielzahl von in gutem Glauben vorgenommene Transaktionen in der Vergangenheit nachträglich vernichtet würde, z.B. das Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer GmbH & Co KG (im engeren Sinn) gegen Barabfindung, soweit diese nicht durch Gewinn gedeckt ist.

    Gegen Lückenfüllung mit GmbH-Recht

    Generell sollten Lücken im KG-Recht nicht durch GmbH-Recht geschlossen werden, sondern durch behutsame Rechtsfortbildung des KG-Rechts.

    Die Nichtigkeit von Ausschüttungen bei materieller Insolvenz lasse sich etwa geanausogut mit sittenwidriger Gläubigerschädigung (§ 879 AGBG) begründen.

    Quelle: Kalss/Eckert/Schörghofer, Ein Sondergesellscahftsrecht für die GmbH & Co KG? Der Gesellschafter (GesRZ) 2009, 65.

    Über den Autor

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht und Fachautor im GmbH-Recht.

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    Ein Kommentar zu “Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik an Rechtsprechung”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      25. Mai 2009 um 07:35

      Weitere Fachliteratur dazu: Ch. Nowotny, Die GmbH & Co KG auf dem Weg zur Kapitalgesellschaft? Folgen für die Praxis, Recht der Wirtschaft 2009/284, 326

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