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Kontroverse um Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf GmbH & Co KG
von Dr. Lukas Fantur | 11. September 2009
Im Vorjahr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, das für die GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr auch bei der GmbH & Co KG (analog) anzuwenden.
Die Entscheidung hat nun eine Diskussion in der Rechtswissenschaft ausgelöst.
Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik am OGH
Die Entscheidung wurde zunächst von den Autoren Kalss, Eckert und Schörghofer von der WU Wien scharf kritisiert.
Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik unbegründet?
Für den Obersten Gerichtshof bricht hingegen nunmehr Friedrich Harrer, Univ.-Prof. in Salzburg, eine Lanze. Die Kritik am OGH sei unbegründet. Der bei GmbH geltende Grundsatz der Kapitalerhaltung sei sehr wohl auch auf die GmbH & Co KG anzuwenden.
Lediglich eine analoge Anwendung der bei der GmbH geltenden Ausfallshaftung der Gesellschafter in diesem Zusammenhang (§ 83 GmbHG) lehnt Harrer für den Bereich der GmbH & Co KG ab.
Quelle: Harrer, Vermögensbindung bei der GmbH & Co KG, Wirtschaftsrechtliche Blätter 2009, 328
Verbot der Einlagenrückgewähr – Was ist das?
Lesen Sie mehr über das Verbot der Einlagenrückgewähr:
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Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung, GmbH & Co KG | 1 Kommentar »
8. September 2010 um 08:33
Zum Thema nun auch: Frank/Kusternigg, Kapitalerhaltung bei Umstrukturierung einer GmbH & Co KG im engeren Sinn, Recht der Wirtschaft (RdW) 2010, 384