« Terminwahl für Generalversammlung einer GmbH – Rücksicht auf bekannte Verhinderung eines Gesellschafters | Home | Unternehmensübergang: Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Firmenbuch »
Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
von Dr. Lukas Fantur | 21. Januar 2013
Der Oberste Gerichtshof hat seine Meilenstein-Entscheidung aus 2011 bestätigt. Das im Aktiengesetz verankerte Verbot der Einlagenrückgewähr ist demnach kein Hindernis für den Anlegerschutz. Prospekthaftungsansprüche gehen den aktienrechtlichen Bestimmungen über Kapitalerhaltung vor.
Die wichtigsten Aussagen des OGH zusammengefasst:
Vorrang von Prospekthaftungsansprüchen
Prospekthaftungsansprüche genießen gegenüber aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung Vorrang.
Die Lehre vom fehlerhaften Verband steht der Geltendmachung von kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen nicht entgegen.
Von dieser Auffassung abzugehen besteht auch nach neuerlicher Prüfung kein Anlass.
Am Vorrang der Schadenersatzansprüche vor der Kapitalerhaltung ändert sich auch nichts, wenn der Klagsanspruch ausschließlich oder zumindest überwiegend auf eine Verletzung der Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität und auf Marktmanipulation gestützt wird.
Aktionär als Drittgläubiger
Nicht jede Gläubigerstellung als solche begründet bereits den Vorrang gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr. Vielmehr ist zusätzlich die Prüfung erforderlich, ob die verletzten Normen bzw. Verhaltenspflichten, auf die die Schadenersatzansprüche gestützt werden, den Aktionär eher als Drittgläubiger denn als Verbandsmitglied sehen.
Prospekthaftung in der Insolvenz der Gesellschaft
Welchen Rang die aus einer Haftung der Gesellschaft für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften resultierenden Ansprüche im Insolvenzverfahren einnehmen, bleibt offen.
Quelle: OGH 15.03.2012, 6Ob28/12d, GES 2012, 230
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.
- Keine Prospekthaftung gegenüber Aktionären?
- Anlegerschutz: Meilenstein-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
- Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern
- Verbot der Einlagenrückgewähr: OGH zu Fremdvergleich, Rechtsfolgen, Verjährung, Verhältnis zum Bereicherungsrecht
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Verbot der Einlagenrückgewähr bei GmbH – Rechtsfolgen bei Verstößen
- Nichtige Abtretung von GmbH-Anteil | Verbot der Einlagenrückgewähr
- Einlagenrückgewähr-Verbot: Gerichte müssen Verstöße von Amts wegen wahrnehmen
- Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung für Kredit eines Dritten – Nachforschungspflicht der Bank
- Kontroverse um Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf GmbH & Co KG
Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung | 0 Kommentare »