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„Golden Shares“ eines EU-Mitgliedstaates an einer Gesellschaft – Verstoß gegen EU-Kapitalverkehrsfreiheit
von Dr. Lukas Fantur | 5. Mai 2011
Goldes Shares – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Die Portugiesische Republik hat durch Golden Shares bei einem privatisierten Unternehmen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Das hat der Europäsiche Gerichtshof in der Rchtssache Energias de Portugal entischieden.
„Golden Shares“ Sonderaktien eines Mitgliedsstaates oder anderer öffentlichen Einrichtungen, die
- von einer sonst geltenden Stimmrechtsbegrenzung von 5% befreien
- ein Vetorecht in Bezug auf bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung einräumen sowie
- das Recht zur Bestimmung eines Verwaltungsratsmitglieds einräumen, wenn der Staat gegen den bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgreichen Vorschlag gestimmt hat
verstoßen demnach gegen die Kapitalvekehrsfreiheit.
Quelle: EuGH 11.11.2010, C 543/08 – (Energias de Portugal) GES 2011, 171
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien und auf Gesellschaftsrecht spezialisiert.
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