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    Idryma Typou: Aktionärshaftung verstößt gegen EU-Recht (EuGH)

    von Dr. Lukas Fantur | 4. Dezember 2010

    Rechtssache Idryma Typou des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

    Eine nationale Regelung, wonach Geldbußen für Gesetzesverstöße, die eine  Aktiengesellschaft begangen hat, auch gegen Aktionäre verhängt werden kann, verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der EuGH.

    Idryma Typou: Verletzung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs

    Das griechische Recht sieht vor, dass eine Geldbuße gegen einen Aktionär einer Fernseh-Aktiengesellschaft (hier der Idryma Typou AE) verhängt werden kann, sobald er einen Anteil an den Aktien einer solchen Gesellschaft besitzt, der über 2,5 % liegt.

    Idryma Typou – Aktionärshaftung in Griechenland

    Die nationale Maßnahme ermöglicht es, die Aktionäre einer Aktiengesellschaft (im Anlassfall die Idryma Typou) für Geldbußen haftbar zu machen, die gegen diese Gesellschaft verhängt wurden, damit diese Aktionäre dafür Sorge tragen, dass diese Gesellschaft die griechischen Gesetze beachtet, obwohl die Befugnisse, die diesen Aktionären nach den Regeln, die für das Funktionieren der Organe von Aktiengesellschaften gelten, eingeräumt sind, ihnen keine praktische Möglichkeit dazu geben (Idryma Typou).

    Folglich beschränkt eine nationale Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren streitige sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch den freien Kapitalverkehr der Aktionäre der Idryma Typou AE.

    Quelle: Europäischer Gerichtshof (EuGH) 21.10.2010, C-81/09 (Idryma Typou) GES 2011, 17 = GesRZ 2011, 173

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    Ein Kommentar zu “Idryma Typou: Aktionärshaftung verstößt gegen EU-Recht (EuGH)”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      21. Juni 2011 um 09:36

      Fachliteratur dazu: Eckert, Entscheidungsanmerkung, GesRZ 2011, 176; Rüffler, Durchgriffshaftungstatbestände am Prüfstand des Unionsrechts, GES 2011, 99

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