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Verschmelzung und Spaltung: EU-weite Vereinfachung geplant
von Dr. Lukas Fantur | 30. September 2008
Richtlinienvorschlag für Verschmelzung und Spaltung
Die EU-Kommission hat eine Vereinfachung der EU-Bestimmungen für die Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften vorgeschlagen.
Mit einem neuen Richtlinienvorschlag soll der Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw. Spaltung europäischer Aktiengesellschaften weiter verringert werden.
Vereinfachungen iim Zusammenhang mit Verschmelzung und Spaltung soll es geben bei
- Berichtspflichten
- Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne
Ziel des aktuellen Vorschlages ist es, Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzung und Spaltungen zu verringern, insbesondere
- wenn die Aktionäre bestimmte Berichte bei Veschmelzung und Spaltung nicht für erforderlich halten sowie
- bei „vereinfachter“ Verschmelzung und Spaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften.
Ebenso soll eine doppelte Berichterstattung vermieden werden, wenn bei Verschmelzung und Spaltung schon aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht.
Weiters sollen Gesellschaften die Möglichkeit haben, Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und sonstige Unterlagen den Aktionäre über Internet und elektronische Datenübermittlung zur Verfügung zu stellen.
Verschmelzung und Spaltung Pressemitteilung EU-Kommission
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Kommanditanteil: Übertragung durch Verschmelzung des Kommanditisten mit einer Kapitalgesellschaft
Themen: EU-Recht, Umgründungen | 0 Kommentare »