« Jahresabschluss: Unschuldsvermutung für Geschäftsführer im Zwangsstrafenverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflicht | Home | Jahresabschluss: Zwangsstrafenverfahren zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht auf dem Prüfstand des EU-Rechts »
Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers
von Dr. Lukas Fantur | 8. Oktober 2011
Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung seine Judikatur zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers zusammengefasst:
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
Solange die Organstellung nicht beendet wurde, obliegt die Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers der Generalversammlung.
Für die Abwicklung des Geschäftsführer-Dienstvertrags des nicht mehr amtierenden Geschäftsführers ist ein verbliebener oder neu bestellter Geschäftsführer zuständig.
Zuständigkeit zur Abberufung
Die Abberufung des Geschäftsführers aus der Organstellung ist eine zwingende, nicht delegierbare Kompetenz der Gesellschafter.
Fortsetzung des Dienstvertrags über Abberufung als Geschäftsführer hinaus
Soll trotz Abberufung das Anstellungsverhältnis aufrecht bleiben, so muss eine zumindest konkludente Vereinbarung vorliegen.
Quelle: OGH 15.07.2011, 8 ObA 49/11f
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit.
- Eigenmächtige Gehaltserhöhung des Geschäftsführers als strafbare Untreue
- Kein Rekursrecht des Geschäftsführers gegen seine Löschung
- Klage auf Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
- Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers mit einstweiliger Verfügung
- Ad hoc beschlossene Abberufung eines Geschäftsführers mit nachfolgendem Bestätigungsbeschluss
- Gerichtliche Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
- Geschäftsführer-Abberufung durch Klage auch bei Rechtsanwalts-GmbH
- Fremd-Geschäftsführer: Abberufung aus wichtigem Grund
- Gerichtliche Abberufung eines (Fremd-)Geschäftsführers einer GmbH – Wer ist zu klagen?
- Prozessuale Umgehung der gerichtlichen Nachprüfung einer Geschäftsführer-Abberufung
Themen: Geschäftsführer | 0 Kommentare »