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    Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers

    von Dr. Lukas Fantur | 8. Oktober 2011

    Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung seine Judikatur zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers zusammengefasst:

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses

    Solange die Organstellung nicht beendet wurde, obliegt die Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers der Generalversammlung.

    Für die Abwicklung des Geschäftsführer-Dienstvertrags des nicht mehr amtierenden Geschäftsführers ist ein verbliebener oder neu bestellter Geschäftsführer zuständig.

    Zuständigkeit zur Abberufung

    Die Abberufung des Geschäftsführers aus der Organstellung ist eine zwingende, nicht delegierbare Kompetenz der Gesellschafter.

    Fortsetzung des Dienstvertrags über Abberufung als Geschäftsführer hinaus

    Soll trotz Abberufung das Anstellungsverhältnis aufrecht bleiben, so muss eine zumindest konkludente Vereinbarung vorliegen.

    Quelle: OGH 15.07.2011, 8 ObA 49/11f

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