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Kein Enthebungsanspruch des Notgeschäftsführers bei fehlender oder nicht durchsetzbarer Entlohnung
von Dr. Lukas Fantur | 1. April 2020
Wer das Amt eines Notgeschäftsführers übernimmt, sollte sich das zweimal überlegen. Das zeigt eine aktuelle OGH-Entscheidung.
Das sind die Kernaussagen der Entscheidung:
Entlohnung des Notgeschäftsführers
Ein Notgeschäftsführer hat nur gegen die Gesellschaft einen Entlohnungsanspruch, nicht gegen die Gesellschafter.
Mit den Gesellschaftern kann jedoch (ausdrücklich oder konkludent) vertraglich vereinbart werden, dass diese für seine Entlohnung persönlich aufkommen.
Notgeschäftsführer: Keine einfache Enthebung
Ein Notgeschäftsführer kann seine Enthebung nicht deshalb verlangen, weil
- er für seine Tätigkeit keine (angemessene) Entlohnung erhält oder
- seinen Entlohnungsanspruch nicht durchsetzen kann,
wenn er dies bei Zustimmung zu seiner Bestellung hätte vorhersehen können.
Quelle: OGH 23.01.2020, 6 Ob 190/19p
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
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