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    Kein Enthebungsanspruch des Notgeschäftsführers bei fehlender oder nicht durchsetzbarer Entlohnung

    von Dr. Lukas Fantur | 1. April 2020

    Wer das Amt eines Notgeschäftsführers übernimmt, sollte sich das zweimal überlegen. Das zeigt eine aktuelle OGH-Entscheidung.

    Das sind die Kernaussagen der Entscheidung:

    Entlohnung des Notgeschäftsführers

    Ein Notgeschäftsführer hat nur gegen die Gesellschaft einen Entlohnungsanspruch, nicht gegen die Gesellschafter.

    Mit den Gesellschaftern kann jedoch (ausdrücklich oder konkludent) vertraglich vereinbart werden, dass diese für seine Entlohnung persönlich aufkommen.

    Notgeschäftsführer: Keine einfache Enthebung

    Ein Notgeschäftsführer kann seine Enthebung nicht deshalb verlangen, weil

    wenn er dies bei Zustimmung zu seiner Bestellung hätte vorhersehen können.

    Quelle: OGH 23.01.2020, 6 Ob 190/19p

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