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Herausgabe von Geschäftsunterlagen durch Geschäftsführer: Kein Herausgabeanspruch der Alleingesellschafterin der GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 4. Mai 2014
Erfolg meiner Kanzlei vor dem Obersten Gerichtshof: Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht verlangen, die Unterlagen der Gesellschaft an sie herauszugeben. Das kann nur die Gesellschaft selbst verlangen.
Diese Entscheidung habe ich als Vertreter eines ehemaligen Geschäftsführers vor dem Obersten Gerichtshof erkämpft.
Die wichtigsten Aussagen des Obersten Gerichtshofs zusammengefasst:
Herausgabe von Unterlagen: kein Anspruch der Gesellschafterin
Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht die Herausgabe von Unterlagen begehren, die nicht ihr, sondern der Gesellschaft, also einer dritten Person gehören.
Auch Alleingesellschafterin hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen
Dass die Gesellschafterin Alleingesellschafterin dieser dritten Person ist, ändert daran nichts, weil es sich bei der Mutter- und der Tochtergesellschaft um verschiedene juristische Personen handelt.
Dienstverhältnis zu Alleingesellschafterin keine Anspruchsgrundlage
Auch wenn der Geschäftsführer im Rahmen eines Dienstverhältnisses von der Mutter zur Tochtergesellschaft entsendet war, ergibt sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der Unterlagen.
Quelle: OGH 25.03.2014, 9 ObA 16/14i. Zum Volltext der Entscheidung (Rechtsinformationssystem der Justiz)
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Mein langjähriger, weitaus überwiegender Tätigkeitsbereich ist das GmbH-Recht, vor allem der Gesellschafterstreit. Außerdem bin ich Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Gebiet.
Meine Kanzlei ist als Boutique-Kanzlei strukturiert – eine kleine, aber hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Auf diesem Gebiet biete ich eine Alternative zu den so genannten Großkanzleien.
Ich berate und vertrete Sie österreichweit mit Kompetenz und Erfahrung im GmbH-Recht und Gesellschaftsrecht.
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Themen: Geschäftsführer | 2 Kommentare »
19. Mai 2014 um 12:25
Ich habe zu dieser Entscheidung eine Anmerkung in der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES) verfasst: http://www.fantur.at/wp-content/uploads/OGH-Herausgabe-Gesch%C3%A4ftsunterlagen.pdf (PDF 42 KB)
14. September 2014 um 14:03
Die Entscheidung wurde nun auch in der Zeitschrift „Der Gesellschafter“ (GesRZ) veröffentlicht mit ausführlicher Anmerkung von Told: GesRZ 2014, 258