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    Kein Rekursrecht des Geschäftsführers gegen seine Löschung

    von Dr. Lukas Fantur | 17. Februar 2008

    Dem Geschäftsführer einer GmbH kommt gegen den Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Eintragung seiner Abberufung keine Parteistellung und daher auch kein Rekursrecht zu.

    Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden (Geschäftszahl 6 Ob 167/07p).

    Laut OGH gilt das sogar dann, wenn die Löschung aufgrund eines vom weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft gestellten Antrag erfolgt, in dem dieser behauptet, der andere Geschäftsführer sei zurückgetreten.

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