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Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
von Dr. Lukas Fantur | 26. Juni 2009
Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind als verdeckte Ausschüttungen zu werten, wenn die Pensionszusage einem Fremdvergleich nicht standhält.
Pensionszusage – Anlassfall vor dem Verwaltungsgerichtshof
Im Anlassfall des Verwaltungsgerichtshofs (2004/15/0135) vom 4.3.2009) wurde die Dotation der Pensionsrückstellung u. a. deswegen als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH angesehen, weil
- die Pensionszusage im Hinblick auf das 1993 beendete Dienstverhältnis erfolgte und Pensionszusagen nach Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht fremdüblich sind.
- die Pensionszusage die Anrechnung der Sozialversicherungspension des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Firmenpension ausdrücklich ausschließt
- die Zusage einer betraglich bestimmten Firmenpension bei fehlenden Aktivbezügen zwangsläufig dazu führt, dass das Einkommen des Anspruchsberechtigten bei Übertritt in den Ruhestand höher ist als der Aktivbezug
- wahrscheinlich ist, dass ein wie immer erwachsender Anspruch aus der Sozialversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer – dessen ASVG Pension im Jahr 2004 1.227,64 EUR (rund 16.900,00 Schilling) betrug – die Konsequenz hat, mit Übertritt in den Ruhestand und Einstellung der Erwerbstätigkeit ein insgesamt höheres als das „fiktive Arbeitseinkommen“ zu beziehen.
- der Gattin des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen der Pensionszusage eine monatliche Witwenpension von 9.000 Schilling ohne jede Wartezeit zugesagt wurde.
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht. Über mich.
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Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Steuern | 2 Kommentare »
23. August 2020 um 22:08
Geschäftsführer erhält Pensionszusage mit Erreichung des 65. Lebensjahres. Er arbeitet allerdings nach der Pensionierung für die GmbH noch weiter und erhält Alters- und Firmenpension.
Sprechen gegen die weitere Tätigkeit Einwände betreffend Firmenpension? In der Zusage wird allerdings der Passus Ausscheiden aus dem Unternehmen gestrichen.
24. August 2020 um 05:50
An dieser Stelle kann ich dazu leider nichts sagen, dass müsste man sich im Detail näher anschauen und prüfen.