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Gesellschaftsvertragliches Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers
von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2023
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann einem Gesellschafter das Recht einräumen, einen Geschäftsführer bestellen zu dürfen. Dieses Recht Entsendungs– oder Nominierungsrecht ausgestaltet sein. Worin liegt der Unterschied?
Recht auf Bestellung des Geschäftsführers: Varianten
Ein einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eingeräumtes Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers kann
- als Entsendungsrecht oder
- als (bloßes) Nominierungsrecht
ausgestaltet sein.
Geschäftsführer-Bestellung: Entsendungsrecht
Bei einem Entsendungsrecht bedarf es zur wirksamen Bestellung einer Person zum Geschäftsführer zusätzlich zum Bestellungsakt des Berechtigten keiner weiteren Rechtsakte der anderen Gesellschafter.
Geschäftsführer-Bestellung: Nominierungsrecht
Beim Nominierungsrecht bedarf es hingegen noch der Beschlussfassung durch die Gesellschafter. Diese sind verpflichtet, für die nominierte Person zu stimmen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
Recht auf Bestellung des Geschäftsführers: Auslegung um Zweifel
Die gesellschaftsvertragliche Formulierung, bei der ein „Recht auf Bestellung“ eingeräumt wird, ist objektiv unklar. Im Zweifel ist (nur) von einem bloßen Nominierungsrecht auszugehen (vertretbare Auslegung der Vorinstanz).
Quelle: OGH 18.11.2022, 6 Ob 42/22b
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Themen: Geschäftsführer, Gesellschafter-Rechte | 0 Kommentare »