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Geschäftsführer-Rücktritt mit Telefax
von Dr. Lukas Fantur | 30. Juli 2010
Geschäftsführer-Rücktritt: Das Oberlandesgericht Wien hält die Bescheinigung des Rücktritts des Geschäftsführers einer GmbH mit Telefax für zulässig.
Geschäftsführer-Rücktritt bei der GmbH
Gemäß § 16a Abs 2 GmbH-Gesetz ist der von einem Geschäftsführer erklärte Rücktritt
- gegenüber der Generalversammlung, wenn dies in der Tagesordnung angekündigt wurde, oder
- gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären.
Hievon sind allfällige Mitgeschäftsführer und, wenn ein Aufsichtsrat besteht, dessen Vorsitzender zu verständigen.
Anmeldung des Geschäftsführer-Rücktritts zum Firmenbuch
Gemäß § 17 Abs 2 GmbHG kann das Erlöschen der Vertretungsbefugnis auch vom abberufenen oder zurückgetretenen Geschäftsführer unter Bescheinigung der Abberufung oder des Zuganges der Rücktrittserklärung zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.
Bescheinigung des Geschäftsführer-Rücktritts
Die Bescheinigungsmittel für den Zugang der Rücktrittserklärung eines Geschäftsführers sind nicht auf Einschreibsendungen (mit oder ohne Empfangsbestätigung) zu reduzieren.
Als solche kommen vielmehr alle tauglichen Bescheinigungsmittel in Frage, mit denen der Zugang einer Rücktrittserklärung glaubhaft zu machen ist.
Telefax
Dazu kann grundsätzlich auch ein erfolgreich an den Empfänger gesandtes Telefax zählen.
Lässt der Sendebericht den Empfänger der Fax-Nummer nicht erkennen und hat das Firmenbuchgericht deshalb Zweifel an der Richtigkeit dieser Fax-Nummer, ist dem Anmelder zunächst Gelegenheit zu geben, diese Zweifel auszuräumen. Dies kann insbesondere durch entsprechende Nachweise der Zuordnung dieser Nummer erfolgen.
Quelle: OLG Wien 22.12.2009, 28 R 225/09b (GES 2010, 80)
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
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