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Teures Stadion-Eröffnungsfest: Geschäftsführer verklagt
von Dr. Lukas Fantur | 8. Februar 2008
Die „Olympiastadion Berlin GmbH“ verklagt ihre ehemaligen Geschäftsführer, weil die Eröffnungsfeier nach der Stadionsanierung im Sommer 2004 teurer war, als geplant.
GmbH fordert Schadenersatz
Das berichtet der Berliner Tagesspiegel am 8.2.2008. Die große Wiedereröffnungsparty war demnach um 1,4 Millionen Euro teurer als geplant. Trotz Auftritten der Popstars Pink und Nena, einem Freundschaftsspiel zwischen Hertha BSC und Besiktas Istanbul und anschließendem Feuerwerk kamen weniger Zuschauer als erwartet.
Nun klagt die Stadiongesellschaft ihre damaligen Geschäftsführer unter Berufung auf das deutsche GmbH-Gesetz auf Schadenersatz. Die Beklagten wollen sich mit Hinweis auf das mit jedem wirtschaftlichen Handeln verbundene unternehmerische Risiko verteidigen, so der Tagesspiegel.
Klage gegen Geschäftsführer auch in Österreich möglich
Auch das österreichische GmbH-Gesetz sieht Klagsmöglichkeiten einer GmbH gegen ihre Geschäftsführer wegen Pflichtverletzungen vor.
Hintergrund ist die Pflicht der Geschäftsführer zur fachlich einwandfreien Leitung der Gesellschaft. Dabei darf der Geschäftsführer zwar wirtschaftliches Ermessen ausüben. Doch hat der dem Geschäftsführer eingeräumte Ermessensbereich seine Grenzen. Gebotene betriebswirtschaftliche Standards müssen bei der Entscheidungsfindung eingehalten werden, und auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens spielt eine große Rolle. Je kritischer sich die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft darstellt, desto weniger Risken dürfen eingegangen werden.
Rechtsanwalt Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung und ebenso bei der Abwehr der Geschäftsführerhaftung.
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur
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