Sie sind hier: » Home » Geschäftsführer, GmbH » Blog article: Teures Stadion-Eröffnungsfest: Geschäftsführer verklagt


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Teures Stadion-Eröffnungsfest: Geschäftsführer verklagt

    von Dr. Lukas Fantur | 8. Februar 2008

    Die „Olympiastadion Berlin GmbH“ verklagt ihre ehemaligen Geschäftsführer, weil die Eröffnungsfeier nach der Stadionsanierung im Sommer 2004 teurer war, als geplant.

    GmbH fordert Schadenersatz

    Das berichtet der Berliner Tagesspiegel am 8.2.2008. Die große Wiedereröffnungsparty war demnach um 1,4 Millionen Euro teurer als geplant. Trotz Auftritten der Popstars Pink und Nena, einem Freundschaftsspiel zwischen Hertha BSC und Besiktas Istanbul und anschließendem Feuerwerk kamen weniger Zuschauer als erwartet.

    Nun klagt die Stadiongesellschaft ihre damaligen Geschäftsführer unter Berufung auf das deutsche GmbH-Gesetz auf Schadenersatz. Die Beklagten wollen sich mit Hinweis auf das mit jedem wirtschaftlichen Handeln verbundene unternehmerische Risiko verteidigen, so der Tagesspiegel.

    Klage gegen Geschäftsführer auch in Österreich möglich

    Auch das österreichische GmbH-Gesetz sieht Klagsmöglichkeiten einer GmbH gegen ihre Geschäftsführer wegen Pflichtverletzungen vor.

    Hintergrund ist die Pflicht der Geschäftsführer zur fachlich einwandfreien Leitung der Gesellschaft. Dabei darf der Geschäftsführer zwar wirtschaftliches Ermessen ausüben. Doch hat der dem Geschäftsführer eingeräumte Ermessensbereich seine Grenzen. Gebotene betriebswirtschaftliche Standards müssen bei der Entscheidungsfindung eingehalten werden, und auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens spielt eine große Rolle. Je kritischer sich die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft darstellt, desto weniger Risken dürfen eingegangen werden.

    Rechtsanwalt Geschäftsführerhaftung

    dr-lukas-fantur.jpg

    Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung und ebenso bei der Abwehr der Geschäftsführerhaftung.

    Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur
    1230 Wien, Endresstraße 119
    Tel. +43 (0)1 / 513 85 20

    Mehr zum Thema:

    Themen: Geschäftsführer, GmbH | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: