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    Verletzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    von Dr. Lukas Fantur | 30. September 2010

    Kein Anspruch der GmbH gegen Schädiger

    Der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr

    ist ein nichterstattungsfähiger Drittschaden.

    GmbH nur mittelbar geschädigt

    Die GmbH als nur mittelbar Geschädigte kann ihren diesbezüglichen Kostenaufwand vom Schädiger nicht ersetzt verlangen

    Es liegt auch kein Fall einer Schadensverlagerung vom verletzten Gesellschafter auf die Gesellschaft vor, hat doch der verletzte Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten.

    Quelle: Oberster Gerichtshof 19.03.2010, 6Ob43/10g

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