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Verletzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
von Dr. Lukas Fantur | 30. September 2010
Kein Anspruch der GmbH gegen Schädiger
Der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr
- wegen des temporären Ausfalls seiner Arbeitskraft
- tatsächlich eingestellten Ersatzkraft zu tragen hat,
ist ein nichterstattungsfähiger Drittschaden.
GmbH nur mittelbar geschädigt
Die GmbH als nur mittelbar Geschädigte kann ihren diesbezüglichen Kostenaufwand vom Schädiger nicht ersetzt verlangen
Es liegt auch kein Fall einer Schadensverlagerung vom verletzten Gesellschafter auf die Gesellschaft vor, hat doch der verletzte Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten.
Quelle: Oberster Gerichtshof 19.03.2010, 6Ob43/10g
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