« Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens und Kommunalsteuer EU-widrig | Home | Insichgeschäft eines GmbH-Geschäftsführers »
Vertretung einer GmbH im Liquidationsstadium
von Dr. Lukas Fantur | 16. Dezember 2010
Verpflichtung der Gesellschafter, für Vertretung der Gesellschaft zu sorgen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung „muss“ einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter.
Aus diesen Bestimmungen ist eine Verpflichtung der Gesellschafter abzuleiten, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen, damit diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann.
Im Fall der Liquidation setzt sich die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer als Vertretungsbefugnis der Liquidatoren fort; diese vertreten die Interessen der Gesellschaft.
Notliquidator bei der GmbH
Auch nach Auflösung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Liquidation kommen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft die hierüber im GmbHG getroffenen Anordnungen grundsätzlich zur Anwendung.
Auch im Stadium der Liquidation trifft die Gesellschafter die Verpflichtung, für eine Vertretung der Gesellschaft zu sorgen. Kommen die Gesellschafter dieser Pflicht nicht nach, ist ein „Notliquidator“ vom Gericht zu bestellen.
Quelle: OGH 04.08.2010, 3Ob95/10g (GES 2010, 270)
Über den Autor
Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet GmbH-Recht.
- Pflicht der Gesellschafter zur Bestellung von Geschäftsführern
- Strafanzeige zwischen GmbH-Gesellschaftern – Treuepflicht im Liquidationsstadium
- Liquidation einer GmbH
- Keine Liquidation einer GmbH mit Vermögen
Themen: Geschäftsführer, GmbH | 0 Kommentare »