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Weitere strenge OGH-Entscheidung zur Geschäftsführerhaftung
von Dr. Lukas Fantur | 11. Januar 2008
Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres trifft der Oberste Gerichtshof eine strenge Entscheidung zur Haftung von GmbH-Geschäftsführern.
Geschäftsführerhaftung statt Due Diligence …
Erst kürzlich vertrat der OGH (4 Ob 31/07y) die Auffassung, ein Geschäftsführer würde im Fall einer Konkursverschleppung neu eintretenden Gesellschaftern für Vermögensschäden haften, die diese durch eine Beteiligung an der Gesellschaft nach dem für die Konkursantragspflicht maßgebenden Zeitpunkt im Vertrauen auf die Werthaltigkeit ihrer Investition erleiden (siehe dazu meinen Eintrag vom 28.6.2007).
Haftung für spätere Geschäftsführer
Nach der neuen OGH-Entscheidung (1 Ob 134/07y) soll ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer einer GmbH, der seiner Verpflichtung zur Konkursanmeldung nicht nachgekommen ist, auch für alle von späteren Geschäftsführern eingegangenen Verbindlichkeiten, mit denen in abstracto (!) gerechnet werden muss, haften.
Rechtsanwalt Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung und ebenso bei der Abwehr der Geschäftsführerhaftung.
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