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Zustellanschrift des GmbH-Geschäftsführers im Firmenbuch muss nicht Privatadresse sein
von Dr. Lukas Fantur | 21. November 2009
Was kommt als Zustellanschrift in Frage?
Die im Firmenbuch einzutragende Zustelladresse eines Geschäftsführers muss keineswegs seine Privatanschrift sein, solange es sich nur um eine taugliche Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes handelt.
Dafür kommen
- die Wohnung oder
- sonstige Unterkunft,
- die Betriebsstätte,
- ein Geschäftsraum,
- die Kanzlei oder auch
- der Arbeitsplatz
in Frage.
Zustellanschrift des Geschäftsführers bei mehreren möglichen Adressen
Bei mehreren möglichen Adressen ist der Geschäftsführer berechtigt, die ihm am besten geeignete Zustellanschrift zur Veröffentlichung anzumelden.
Quelle: OLG Wien 23.06.2009, 28 R 113/09g
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht.
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