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    Haftungserleichterungen für mangelhaft qualifizierte Geschäftsführer?

    von Dr. Lukas Fantur | 14. September 2009

    Handbuch Geschäftsführerhaftung: mit Vorstandshaftung

    Geschäftsführer-Haftung: Sollen ungeeignete Geschäftsführer weniger haften?

    Soll sich ein unqualifizierter Geschäftsführer, der von der Gesellschaft auf Haftung in Anspruch genommen wird, auf ein „Mitverschulden“ der Gesellschaft bei seiner Auswahl berufen können?

    Dieser Auffassung ist Michael Leitner, Assistent an der Uni Wien, zur Geschäftsführer-Haftung.  Und zwar dann, wenn der Gesellschaft der Qualifikationsmangel bekannt war oder bekannt sein musste.

    Zwei Ausnahmen macht Leitner. Der Mitverschuldenseinwand bei der Geschäftsführer-Haftung soll demnach in folgenden Fällen nicht zur Anwendung kommen:

    1. Wenn das Gesellschaftsvermögen nicht zur Gläubigerbefriedigung ausreicht und die Gläubiger daher auf den Ersatzanspruch greifen müssen.
    2. Wenn sich ein Mehrheitsgesellschafter „aus eigener Kraft“ zum Geschäftsführer bestellt hat.

    Geschäftsführer-Haftung: Herrschende Meinung anders

    Nach herrschender Meinung und Judikatur kann ein Geschäftsführer im Zuge der Geschäftsführer-Haftung freilich nicht geltend machen, er sei schlecht ausgewählt oder ungenügend überwacht worden.

    Quelle:  Leitner, Auswahlverschulden der GmbH bei einem Qualifikationsmangel des Geschäftsführers – Anlass zur Haftungsminderung? GeS 2009, 208.

    Geschäftsführer-Haftung: Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur

    Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf GmbH-Recht. Er berät und vertritt Sie in allen Fragen der Geschäftsführerhaftung.

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