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    Einstweilige Verfügung gegen Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 4. November 2019

    Gegen einen Gesellschafterbeschluss auf Auflösung einer GmbH kann unter bestimmten Umständen von einem überstimmten Gesellschafter mit gerichtlicher einstweiliger Verfügung vorgegangen werden.

    Dazu liegt nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor.

    Einstweilige Verfügung – Die Aussagen des OGH zusammengefasst:

    1. Ein Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft bescheinigt für das Provisorialverfahren von selbst einen der Gesellschaft drohenden unwiederbringlichen Schaden.
    2. Darüber hinaus muss der Anfechtungskläger aber auch die Erfolgsaussichten seiner Beschlussanfechtungsklage bescheinigen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
    3. Die einstweilige Verfügung kann auch gegen Geschäftsführer und Liquidator erlassen werden.

    Quelle: OGH 24.07.2019, 6 Ob 119/19x

    Über den Autor

    Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet GmbH-Recht.

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