Sie sind hier: » Home » Gesellschafterbeschlüsse » Blog article: Stimmverbot eines Gesellschafters bei mittelbarer Betroffenheit


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Stimmverbot eines Gesellschafters bei mittelbarer Betroffenheit

    von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2023

    Mit der Frage des Stimmververbots eines GmbH-Gesellschafters bei Vorliegen eine Interessenkollision hatte sich der OGH zu beschöftigen.

    Stimmverbot bei Interessenkollision

    Eine juristische Person unterliegt als Gesellschafterin nicht erst dann einem Stimmverbot, wenn sie von einem Gesellschafter beherrscht wird, der selbst vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

    Sie unterliegt dem Stimmverbot vielmehr bereits dann, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.

    Damit bestätigte der OGH seine jüngere ständige Rechtsprechung.

    Quelle: OGH 17.10.2022, 6 Ob 183/22p

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.

    Die Vorteile meiner Kanzlei

    nach oben

     

    Mehr zum Thema:

    Themen: Gesellschafterbeschlüsse | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: