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Technische Verbindungsprobleme bei virtueller Gesellschafterversammlung – Kritik am Gesetzesentwurf
von Dr. Lukas Fantur | 17. Mai 2023
Zum Entwurf des künftigen „Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz“ habe ich eine Stellungnahme abgegeben.
Wer trägt das Risiko technischer Verbindungsprobleme?
Kritisch sehe ich die Bestimmung, dass technische Verbindungsprobleme nur dann Beschlussanfechtungsgründe sein sollen, wenn die Störung in die Sphäre der Gesellschaft fällt. Ansonsten immer dem Gesellschafter das Risiko aufzuerlegen, aus technischen Gründen an der Abstimmung nicht teilnehmen zu können und den Beschluss auch nicht nachher anfechten zu können, halte ich für überzogen.
Der Umstand, dass das technische Problem nicht in die Sphäre der Gesellschaft fällt bedeutet nämlich noch lange nicht, dass der betroffene Gesellschafter selbst überhaupt in der Lage ist, die Störung zu beheben oder zu vermeiden.
Gerade, wenn es um heikle Beschlüsse wie Auflösung der Gesellschaft, Abberufung als Geschäftsführer, Ausschluss als Gesellschafter usw. geht, kann diese Neuregelung zu unbilligen Ergebnissen führen.
Meine Stellungnahme ist auf der Website des Parlaments abrufbar.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet Gesellschafterstreit. Mit jahrelanger umfassender Erfahrung betreue und vertrete ich Mandanten bei der Organisation und Durchführung von GmbH-Gesellschafterversammlungen, insbesondere als Stimmrechtsbevollmächtigter, als Vorsitzender oder als Berater.
Zum Thema Generalversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse bin ich überdies Autor einschlägiger Fachpublikationen.
Im Anwaltsranking 2023 des Magazins TREND wurde ich im Bereich Gesellschaftsrecht in den Kreis der führenden Rechtsanwälte in Österreich gewählt.
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Themen: Gesellschafterbeschlüsse | 0 Kommentare »