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Aufgriffsrecht für den Fall des Gesellschafter-Konkurses
von Dr. Lukas Fantur | 21. März 2009
GmbH-Gesellschaftsverträge sehen für den Fall, dass ein Gesellschafter in Konkurs geht, oft ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter vor. Diese können demnach vom ausscheidenden Gesellschafter oder von dessen Masseverwalter die Abtretung des Geschäftsanteiles verlangen.
Ob eine solche Regelung erlaubt ist, ist strittig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Beantwortung dieser Frage bisher offen gelassen.
Friedrich Rüffler, Univ.-Prof. in Klagenfurt, kommt in einer aktuellen Untersuchung zum Ergebnis, dass solche Aufgriffsrechte zulässig sind.
Aufgriffsrecht und Beschränkung der Abfindung
Beschränkungen bei der Höhe der Abfindung könnten aber wegen großer Diskrepanz von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein. Die Sittenwidrigkeit ist nach Rüffler allerdings für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu prüfen.
Aufgriffsrecht und Buchwertklausel
Für Buchwertklauseln bedeute das, dass sie aus diesem Grund nicht nichtig sein können. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehe zwischen Buch- und tatsächlichem Unternehmenswert regelmäßig kein erhebliches Missverhältnis, so Rüffler.
Quelle: Rüffler, Zweifelsfragen zu gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten eines GmbH-Gesellschafters, Wirtschaftsrechtliche Blätter 2008, 353 ff.
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit GmbH-Recht und Gesellschaftsrecht.
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Themen: Gesellschafter-Rechte, Gesellschaftsvertrag, GmbH-Anteile, Insolvenz | 0 Kommentare »