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Bucheinsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters – Anfertigung von Kopien
von Dr. Lukas Fantur | 12. März 2011
In einem Anlassfall wird die Anfertigung von Fotokopien in Form von Digitalfotografien vom Obersten Gerichtshof zuerkannt.
Landesgericht Innsbruck gestattete Anfertigung von Digitalfotografien
Die Vorinstanzen haben der Gesellschaft, einem von den antragstellenden Gesellschaftern namhaft gemachten und von ihnen bevollmächtigten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Vertreter Einsicht in folgende Unterlagen des Geschäftsjahrs 2007 zu gewähren und dem Vertreter auch zu gestatten, von diesen Unterlagen Fotokopien in Form von Digitalfotografien anzufertigen:
- Saldenlisten
- Debitoren
- Kreditoren
- offene Postenlisten
- sämtliche Belege
- Buchhaltungskonten
- Bankkonten
- Lohnkonten
- Lohnvereinbarungen
- Provisionsabrechnungen mit Vertriebspartnern
- Mietverträge
- Leasingverträge sowie
- Bewertung Bilanzpositionen.
Auf Gewährung von Einsicht lautender Exekutionstitel nicht ausreichend
Der Oberste Gerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, ein nur auf Gewährung der Einsicht in die Belege eines bestimmten Jahres lautender Exekutionstitel verschaffe der einsichtsberechtigten Partei keinen (exekutiv durchsetzbaren) Anspruch auf Herstellung digitaler Fotografien der eingesehenen Urkunden.
Dabei ging es jedoch nur um die Auslegung des Exekutionstitels, nicht jedoch um die materielle Berechtigung des Gesellschafters.
Die Gesellschaft hat es im vorliegenden Fall unterlassen konkrete Umstände darzulegen, weshalb ihre Interessen durch die Anfertigung von Digitalfotografien ihres Rechnungswesens durch den Gesellschafter Antragsteller gefährdet werden könnten.
Damit aber wurde jedenfalls im vorliegenden Verfahren dem „Einsichtsbegehren“ zu Recht stattgegeben.
Quelle: OGH 17.12.2010, 6Ob175/10v (GES 2011, 23)
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit.
Themen: Gesellschafter-Rechte | 0 Kommentare »