« Gesellschafter-Ausschluss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Home | Mangelhafte Gesellschafterbeschlüsse bei einer Personengesellschaft »
GmbH-Gesellschafter und Kenntnis von GmbH-Gesetz
von Dr. Lukas Fantur | 22. Mai 2009
GmbH-Gesetz – Rechtskenntnis
Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes Kenntnis verschafft.
Das gilt insbesondere für jene Vorschriften, die über die Gesellschafterpflichten und die Ausübung der Gesellschafterrechte bestimmen.
Dazu gehört die Regelung jener Gegenstände, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen, und die im Zusammenhang damit festgesetzten Mehrheitserfordernisse.
Quelle: Oberster Gerichtshof 16.12.2003, 4 Ob 241/03z
GmbH-Gesetz | Rechtsanwalt
Dr. Lukas Fantur, der Autor dieser Website, ist Rechtsanwalt für GmbH-Recht in Wien.
- GmbH-Gesetz | Fragen und Antworten
- Stimmverbote bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern
- Gesellschafter-Rechte auf Information, Bucheinsicht
- Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters
- GmbH-Generalversammlung: Kein Teilnahmerecht des Beraters eines Nicht-Gesellschafters
- Unangemessener Mietvertrag einer GmbH mit ihrem Gesellschafter ist teilnichtig
- Beteiligung an einer Ärzte-GmbH als Gesellschafter
- Überwachungspflichten von GmbH-Gesellschaftern
- Strafanzeige zwischen GmbH-Gesellschaftern – Treuepflicht im Liquidationsstadium
- Gesellschafterstreit in der GmbH
Themen: Gesellschafter-Rechte, Gesellschafterbeschlüsse, GmbH | 0 Kommentare »