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    Grenzen der Zulässigkeit vertraglicher Wettbewerbsverbote für Gesellschafter

    von Dr. Lukas Fantur | 2. November 2019

    gesellschafter-wettbewerbsverbot

    Wettbewerb durch GmbH-Gesellschafter

    Ein für einen Gesellschafter vereinbartes Wettbewerbsverbot ist sittenwidrig, wenn

    Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

    Aus den Entscheidungsgründen:

    Wettbewerbsverbot für GmbH-Gesellschafter nur bei Vereinbarung

    Das GmbH-Gesetz unterwirft den GmbH‑Gesellschafter keinem generellen gesetzlichen Wettbewerbsverbot.

    Die GmbH-Gesellschafter können allerdings im Gesellschaftsvertrag oder in einem Syndikatsvertrag – vorbehaltlich der kartellrechtlichen Schranken und einer allfälligen Sittenwidrigkeit der Vertragsregelung – ein Wettbewerbsverbot (Konkurrenzklausel) vereinbaren.

    Grenzen eines vereinbarten Wettbewerbsverbotes

    Die Sittenwidrigkeit einer solchen Konkurrenzklausel ist nur gegeben, wenn die Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des einen Vertragsteils und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht.

    Quelle: OGH 24.07.2019, 6 Ob 119/19x

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.

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